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Definition

1.      Was ist Factoring?

Ein Unternehmen kann seine Außenstände aus Dienstleistungen und Warenlieferungen fortlaufend an ein Factoring-Institut abtreten – das ist Factoring.

Das bedeutet für das Unternehmen sofort Liquidität ohne Risiko: Das Factoring-Institut (der „Factor“) prüft vor Vertragsabschluss und auch danach immer wieder die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Sollten die Umsätze des abtretenden Unternehmens währenddessen steigen, wächst diese Form der Finanzierung sogar mit − deshalb gilt Factoring auch als „umsatzkongruente Finanzierungsform“. Factoring bietet außerdem umfassenden Schutz vor Forderungsausfällen und beinhaltet sogar die Übernahme des Forderungsmanagements inklusive des Mahn- und Inkassowesens, falls der Kunde dies wünscht.

Die Auslagerung des Forderungsmanagements sorgt gerade in mittelständischen Unternehmen für administrative Entlastung. Ein Unternehmen kann sich außerdem zusätzliche Erträge im Einkauf sichern, weil Sonderkonditionen und Skonti genutzt werden können.

Das Factoring-Institut leistet durch die sogenannte Delkredereabsicherung und laufend aktuelle Informationen über die Bonität der jeweiligen Abnehmer (die Debitoren) den Ausfallschutz und sichert so die Vertriebswege für die Kreditoren. Schließlich verkürzt der Verkauf von Forderungen die Bilanz und führt zu besseren Kennzahlen.

Viele Branchen nutzen Factoring bereits als Unternehmensfinanzierung − dazu gehören neben dem Handel und der Handelsvermittlung das Ernährungsgewerbe, die Herstellung von Maschinenerzeugnissen, die Metallverarbeitung, das Gewerbe rund um den Maschinenbau, die Herstellung von chemischen Erzeugnissen, das verarbeitende Gewerbe, der Fahrzeugbau, Elektronik/elektronische Bauelemente sowie das Papier-, Verlags- und Druckgewerbe. Auch Unternehmen aus der Medizin und aus dem Baubereich setzen vermehrt auf Factoring. Trotzdem gibt es gerade im Mittelstand noch erhebliches Potential, Factoring als alternative Unternehmensfinanzierung zu nutzen.

 

2.      Welche Branchen sind geeignet? 

Grundsätzlich ist der Verkauf von Außenständen für einen Großteil der Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe geeignet. Die Branchenzugehörigkeit spielt dabei zunächst keine Rolle. Die Forderungen müssen vollständig und „einredefrei“ sein, und die Debitoren müssen ein gutes Rating und ein ausreichendes Limit vorweisen, damit die Rechnungen vorfinanziert werden können. Unternehmen sichern so wichtige Einnahmen ab: Die Gelder fließen regelmäßig und ohne Umwege auf das Firmenkonto.

Zu den wichtigsten Branchen im Factoring zählen der Fahrzeugbau, die Metallverarbeitung, der Handel und dessen Vermittlung, das verarbeitende Gewerbe oder die Herstellung chemischer Erzeugnisse. Darüberhinaus unterstützen erfahrene Partner aus der Industrie, dem Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, dem Großhandel oder dem Ernährungsgewerbe unsere Kreditoren.

 

3.      Welche Arten von Factoring gibt es?

  • Standard-Factoring
    Das Standard-Factoring oder Full-Service-Factoring deckt außer der umsatzkongruenten Finanzierung auch die Übernahme des Debitorenmanagements und eine vollständige Risikoabsicherung (für den Delkrederefall) ab.
  • Fälligkeits-Factoring
    Beim Fälligkeits-Factoring nutzt der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet dabei aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises. Mit dem Factor können unabhängig von Zahlungen der Debitoren bestimmte Zahlungstermine vereinbart werden.
  • Inhouse-Factoring
    Im Inhouse-Factoring oder Bulk-Factoring bleibt das Debitorenmanagement in der Hand des Factoring-Kunden. Der Factor übernimmt hauptsächlich die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion. Wenn Sie bereits über ein zuverlässiges Debitorenmanagement verfügen, ist das Inhouse-Factoring die passende Lösung für Sie.
  • Echtes Factoring/Unechtes Factoring
    Beim Echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko und gewährleistet so den vollen Delkredereschutz. Beim Unechten Factoring gibt es keinen Delkredereschutz. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.
  • Import-Factoring/Export-Factoring
    Hier bieten die Factoring-Institute Factoring sowohl für den in- als auch für den ausländischen Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Import-Factoring genannt.
  • Stilles Factoring-Verfahren/Offenes Factoring-Verfahren
    Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung an den Factor dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf an den Factor informiert und aufgefordert, direkt an diesen zu zahlen.
  • Sonstiges Factoring
    Unter Sonstiges Factoring fallen alle Varianten, die nicht unter die vorgenannten Formen des Factoring subsummiert werden − etwa konzerninterne Umsätze, ABS-nahe Produkte, Umsätze aus nicht angekauften Forderungen oder die Refinanzierung anderer Factoring-Institute.

 

4.      Vorteile des Factorings

Der deutsche Mittelstand hat es schwer: Eine geringe Eigenkapitalquote, Kreditrationierung, schlechtes Rating, Insolvenzgefahr, hohe Zinskosten und die allgemeine schlechte Zahlungsmoral verhindern oft einen reibungslosen Ablauf. Das Eintreiben von Außenständen kostet Zeit und Nerven. Gleichzeitig haben sich die (Finanzierungs-)Bedürfnisse weiterentwickelt.

Hier kommt das Factoring ins Spiel: Treten Sie ihre Rechnungen fortlaufend oder einzeln an ein Factoring-Unternehmen ab und erhalten Sie so innerhalb von nur 24 Stunden bis zu 100% der Forderung (abzüglich Gebühren).

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Verlässliche Finanzplanung durch mitwachsende Finanzierung
  • Größerer finanzieller Handlungsspielraum
  • Erhöhung der Eigenkapitalquote
  • Besseres Rating durch optimierte Bilanzstruktur
  • Unternehmerisches Wachstum statt hoher Außenstände
  • Einräumung längerer Zahlungsziele gegenüber Debitoren
  • Entlastung des Debitorenmanagements
  • Sicherheit durch Schutz vor Zahlungsausfällen
  • Nutzung von Skontierungs-, Rabatt- und Boni-Möglichkeiten („Barzahler-Vorteil“)
  • Möglichkeit der Erschließung von Auslandsmärkten

 

5.      Factoring-Anbieter und deren Umsatz in Milliarden EUR

 Anbieter

2010

2011

2012

2013

GE Capital Bank AG

29,6

36,4

39,3

46

Postbank Factoring GmbH

23,7

27

29

30,4

Coface Finanz GmbH*

31,5

36,2

26,8

-

Eurofactor AG

12,2

13,4

12,2

14,7

Süd-Factoring GmbH

9,3

10,7

11

11,4

Deutsche Factoring Bank

7,1

8,9

9,9

10,5

BNP Paribas Factor**

3

4,8

5,1

5,6

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

0,3

0,2

2,3

4,7

BFS Finance GmbH

3,1

3,1

3,5

3,8

ABN AMRO Commercial
Finance GmbH

1,9

2,4

2,9

3,5

VR Factorem GmbH

2,3

2,8

2,8

2,9

Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/166461/umfrage/top-factoring-anbieter-in-deutschland-nach-umsatz/

 

6.      Kosten

Die Kostenbestandteile des Factorings
Das Bevorschussen von Rechnungen, die Übernahme des Delkredere (Ausfallschutz), das Debitorenmanagement und das Mahnwesen ist natürlich nicht gratis. Factoring-Unternehmen nutzen hauptsächlich zwei Modelle, um diese Kosten in Rechnung zu stellen. Es werden entweder die Factoringgebühren, Zinsen und Debitorenprüfkosten einzeln berechnet und erhoben, oder die Kosten werden in einer Gebühr in Höhe von X Prozent vom Factoring-Umsatz zusammengefasst. Manche Anbieter berechnen außerdem jährliche Audits (Prüfungen im Unternehmen), monatliche IT- / Kontogebühren oder etwa eine feste Factoring-Mindestgebühr, die unabhängig vom fakturierten Umsatz gezahlt werden muss.

Wonach richten sich die Factoring-Kosten?
Die Factoring-Kosten orientieren sich überwiegend am jährlichen Factoring-Umsatz, der eigenen Bonität, den Forderungslaufzeiten, der Anzahl der Kunden und Rechnungen und natürlich an der Art des in Anspruch genommenen Factorings. Diese Kosten betragen je nach Vertrag zwischen etwa 0,1 und 6 Prozent vom Factoring-Umsatz.

Diese Faktoren haben Einfluss auf die Factoring-Kosten:

  • Zu fakturierender Jahresumsatz
  • Benötigte Finanzierungslinie
  • Bonität
  • Anzahl der Kunden und Rechnungen
  • Debitorenstruktur (breite Streuung oder Konzentration)
  • Eingeräumte und eingehaltene Zahlungsziele
  • Belieferte Branche(n)/Kosten der Warenkreditversicherung
  • Factorabilität der erbrachten Leistungen und Prozessabläufe
  • Gewünschte Factoring-Variante
  • Refinanzierungskosten (Zins/Euribor)

Das Einsparpotenzial bei den Betriebskosten
Bei der Berechnung der Factoring-Kosten sollten Sie natürlich auch die geldwerten Vorteile bedenken. Denken Sie nur an die Kosten für Kreditlinien bei der Hausbank: Die Verzugszinsen für den Dispositionskredit liegen in aller Regel über den Zinskosten beim Factoring. Wird die Liquidität sinnvoll eingesetzt, können Sie Ihre Betriebskosten nachhaltig senken – unter anderem durch:

  • Wegfall der Forderungsausfälle
  • Skontonutzung auf Lieferantenseite
  • Weniger Zinsaufwand bei der Hausbank
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote

 

7.      Rolle der Finanzaufsicht

Factoring-Unternehmen fallen unter die Finanzaufsicht und das Gewerbesteuerprivileg
Aufgrund der Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) durch das Jahressteuergesetz 2009 sind Unternehmen, die Factoring im Sinne vom § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG in einem erlaubnispflichtigen Umfang erbringen, seit dem 25.12.2008 erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute. Sie sind daher einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterworfen.

Da Factoring jedoch gegenüber anderen Finanzdienstleistungen und vor allem gegenüber Bankgeschäften Besonderheiten aufweist und die Factoring-Anbieter zudem überwiegend mittelständisch geprägt sind, trifft eine Vielzahl von Vorschriften des KWG auf Factoring-Unternehmen nicht zu: Factoring-Unternehmen müssen insbesondere kein Mindestanfangskapital vorhalten und bleiben bei ihrer Solvabilitäts- und Liquiditätssteuerung weitgehend unabhängig.

Nichtsdestotrotz haben Factoring-Unternehmen aufgrund der Änderungen des KWG seit Dezember 2008 einige Pflichten einzuhalten. Es handelt sich hierbei vor allem um organisatorische Pflichten (etwa zum Risikomanagement) sowie um Melde-, Anzeige- und Vorlagepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden (so  besteht etwa die Pflicht zur Vorlage von KWG-konformen Jahresabschlüssen). Hinzu kommen Prüfungsrechte der Aufsichtsbehörden und die Pflicht zur Übernahme der Aufsichtskosten. 

Der positive Nebeneffekt der Einstufung als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute ist die (rückwirkende) Anwendbarkeit der bisher als „Bankenprivileg“ bezeichneten Gewerbesteuererleichterung nach § 19 GewStDV. Das bedeutet, dass sich Factoring-Unternehmen für die Finanzdienstleistung „Factoring“ gewerbesteuerneutral refinanzieren können, da die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Factoring-Zinsen zu 25 Prozent seit dem Jahressteuergesetz 2009 entfällt. Hierdurch werden horizontale Wettbewerbsnachteile gegenüber dem konventionellen Kreditgeschäft sowie die Benachteiligung deutscher Factoring-Anbieter im Vergleich zu ausländischen Unternehmen beseitigt.

Das sagen unsere Kunden

Das findfinance-Team verbesserte aktiv die Bonität unseres Unternehmens. Durch findfinance konnten wir einfach unsere Liquidität verbessern und neue Bestellungen unserer Kunden annehmen.

- Tiefbau Müller GmbH & Co. KG

Über Salesfinance haben wir schnell und einfach die Limite bei Warenkreditversicherung sowie Banken erhöht. Insbesondere die Bonitätsoptimierung hat uns geholfen die Konditionen bei Banken und Finanzierungspartnern deutlich zu verbessern.

- Automotive GmbH

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